EEG: Photovoltaik
Einspeisevergütung 2023

Wie lukrativ sind Photovoltaikanlagen im Jahr 2023?

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Photovoltaik Haus
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Steigerung der Einspeisevergütung und Senkung der Steuern im Jahr 2023

Die Einspeisevergütung wurde erstmals in der Geschichte des EEG erhöht. Zusätzlich wurde die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen ab dem 01.01.2023 von 19 % auf 0 % gesenkt und die Erträge der Solaranlage müssen nicht mehr versteuert werden. Eine Kostenvergleichsberechnung finden Sie auf dieser Seite.

Zukünftig ist es erlaubt, 100 % des erzeugten Stroms ins Stromnetz einzuspeisen, was die Einspeisevergütung und die Rentabilität der PV-Anlage zusätzlich steigert.

Vergleich: Einspeisevergütung, Ertrag und Kosten einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher 2022 / 2023

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Änderungen und neue Vorschriften ab dem 1. Januar 2023

Das EEG 2023 hat bedeutende Änderungen für die Photovoltaik mit sich gebracht

Diese Veränderungen haben eine äußerst positive Aussicht für die Zukunft von PV-Anlagen geschaffen, vor allem aufgrund politischer Entscheidungen, die die Ausbauziele deutlich erhöht haben. Im Jahr 2022 betrug die Photovoltaik-Leistung in Deutschland etwa 5,3 GW, während bis 2026 rund 22 GW an PV-Anlagen angestrebt werden. Das ist fast das Vierfache dessen, was im Jahr 2021 neu installiert wurde.

Für das Jahr 2023 sind bereits 9 GW an neu installierten Anlagen geplant. Damit werden mit Hilfe der überarbeiteten Gesetzgebung alle erforderlichen Voraussetzungen für diese Ziele geschaffen. Eine der signifikanten Änderungen betrifft die Einspeisevergütung. Die Frage ist nun, wie viel Geld pro Kilowattstunde erhalten wird, wenn man eine PV-Anlage installiert und den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Investoren und Neuankäufer müssen nun entscheiden, ob sie ihre PV-Anlage für den Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung ins öffentliche Stromnetz nutzen möchten. Bisher galt für beide Optionen derselbe Vergütungssatz, doch dies soll sich nun mit den überarbeiteten Gesetzen ändern.

Tabelle Energie Einspeise-Gesetz (EEG): Welche Änderungen gab es bei der Einspeisevergütung und welche Vorteile haben Sie davon in 2023?

2022 2023 Erhöhung in %
bis 10 kWp 6,15 8,6 +40 %
6,16 13,4 +118 %
bis 40 kWp 6,06 7,5 +24 %
6,06 11,3 +86 %
bis 100 kWp 4,74 6,2 +31 %
4,74 11,3 +138 %

infoBeispielrechnung Volleinspeisung

2022 / 10 kWp = 10.000 kWh Ertrag / Jahr x 6,16 Cent = 616 € pro Jahr x 20 Jahre 12.320 €
2023 / 10 kWp = 10.000 kWh Ertrag / Jahr x 13,4 Cent = 1340 € pro Jahr x 20 Jahre = 26.800 € (+1148 €)

2022 / 30 kWp = 30.000 kWh Ertrag / Jahr x 6,06 Cent = 1818 € pro Jahr x 20 Jahr = 36.360 €
2023 / 30 kWp = 30.000 kWh Ertrag / Jahr x 11,3 Cent = 3.390 € pro Jahr x 20 Jahr = 67.800 € (+31440 €)

Tabelle Einspeisevergütung 2022/2021

Bisherige Einspeisevergütung auf Wohngebäuden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG im Jahr 2022 und 2021 als Tabelle

Die Zukunftsprognose für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher im Jahr 2023 zeigt einen deutlichen Anstieg. Dies ist vor allem auf stark gestiegene Strompreise und günstigere Investitionskosten zurückzuführen. Für die kommenden Jahre erwarten wir, dass die Strompreise weiter steigen werden, was die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen jährlich steigern wird.

Es ist jedoch wichtig, vorsichtig zu sein: Es gibt zahlreiche Qualitätsunterschiede und Sicherheitsaspekte bei den Komponenten einer PV-Anlage, die berücksichtigt werden sollten. Die Investitionskosten einer Photovoltaikanlage sollten daher immer unter Berücksichtigung von Qualität und Sicherheit verglichen werden. Bei MONTFLIX SOLAR arbeiten wir herstellerunabhängig und prüfen basierend auf Ihrer Dachfläche die optimale Anlagengröße und den passenden Stromspeicher für Ihre Bedürfnisse.

Die Photovoltaik-Umsatzsteuer im Jahr 2023.


Ab 2023 hat der Gesetzgeber eine bedeutende Veränderung eingeführt: Es gibt nun deutlich mehr Förderung und höhere Vergütungen für Photovoltaikanlagen, anstelle von steuerlichen Abgaben. Tatsächlich entfällt die gesamte Besteuerung in Bezug auf Einkommensteuer und Umsatzsteuer vollständig!

Ab dem Jahr 2023 entfällt die gesamte Besteuerung für kleine PV-Anlagen. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer sowohl für die Neuinstallation von PV-Anlagen als auch für Batteriespeicher komplett entfällt. Das bedeutet, dass sowohl die Lieferung des Materials als auch die Montage von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Steuerbefreiung gilt für die Neuinstallation von Kleinanlagen bis zu 30 kWp (Kilowatt peak) ab 2023. Dieser Schritt soll insbesondere Eigenheimbesitzern den Ausbau von PV-Anlagen attraktiver machen.

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